Rund ein Jahr nach Prozessende sind die Urteile gegen drei Brandstifter aus Südhessen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen als unbegründet, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Darmstadt hatte zwei Männer im November 2024 wegen Brandstiftung in 25 Fällen und Sachbeschädigungen in 20 Fällen zu acht Jahren beziehungsweise neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Der dritte Angeklagte erhielt eine Strafe von sechseinhalb Jahren. Ein vierter Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig.
Laut Urteil hatten die Männer in wechselnder Beteiligung zwischen Dezember 2022 und Mai 2023 an verschiedenen Orten in Südhessen Brände gelegt. Zunächst handelte es sich um Hecken, Müllcontainer, Holz und Strohballen.
Später steckten sie Gebäude und Gebäudeteile in Brand. Dazu zählten eine Hühnerfarm, eine Papierfabrik und eine Flüchtlingsunterkunft, die zum Tatzeitpunkt noch gebaut wurde. Es entstand ein Schaden von rund vier Millionen Euro.
Drei der Angeklagten legten Revision ein. Lediglich in einem Fall der Brandstiftung war die Revision erfolgreich. Da aber zahlreiche mehrjährige Einzelfreiheitsstrafen bestehen bleiben, änderte das an den Gesamtfreiheitsstrafen nichts.
Brennpunkte
Vier Millionen Schaden: Urteile gegen Brandstifter aus Hessen rechtskräftig
- AFP - 11. November 2025, 12:46 Uhr
Rund ein Jahr nach Prozessende sind die Urteile gegen drei Brandstifter aus Südhessen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen als unbegründet, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte.
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