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Recht: Flug mit Bonusmeilen - Reiserücktrittsversicherung muss zahlen

  • Holger Holzer/SP-X - 30. März 2023, 08:12 Uhr

Ob ein Flug mit Bargeld oder Bonusmeilen bezahlt wird, ist egal: Eine Reiserücktrittsversicherung kann die Erstattung nicht einfach ablehnen.

Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, gelten für die gesammelten Vergünstigungs-Punkte die gleichen Regeln wie für Bargeldzahlungen.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug wegen Krankheit absagen müssen. Die Versicherung verweigerte jedoch die Erstattung der Kosten, da das Ticket mit Bonusmeilen bezahlt worden war. In erster Instanz erhielt die Assekuranz Recht - die Meilen seien nicht handelbar, da sie nicht gekauft und verkauft werden könnten. Der Kläger beharrte auf der Zahlung und verwies auf einen Vertragspassus, der die Übernahme aller ,,vertraglich geschuldeter Rücktrittskosten".

Der BGH entschied: Eine Beschränkung auf Geldzahlungen oder handelbare Leistungen würde der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht annehmen. Stattdessen dürfe er erwarten, dass Schutz vor allem Kosten bestehe, die dadurch entstehen, dass die versicherte Person eine gebuchte Reise krankheitsbedingt nicht antreten kann. Die fehlende Handelbarkeit spielt dabei keine Rolle. Über die Höhe der Entschädigung, die für die eingesetzten Meilen fällig wird, muss nun das Landgericht entscheiden. (Az.: IV ZR 112/22)

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