Das sogenannte ,,S-Bahn-Surfen" ist unter Umständen von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts muss die Kasse zumindest im Fall eines schwer verletzten Schülers zahlen. Der Junge hatte sich auf dem morgendlichen Schulweg mit Hilfe eines Vierkantschlüssels Zugang zum Dach eines Zuges verschafft, war dort mit der Oberleitung in Kontakt gekommen und hatte sich schwer verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Übernahme der Behandlungskosten, da sie keinen inneren sachlichen Zusammenhang zum Schulweg erkennen konnte.
Das Bundessozialgericht entschied die Klage des Schülers jedoch in dessen Sinne. Die Richter bewerteten das Erklettern des Zugdaches als Mutprobe und somit als spielerische Betätigung im Rahmen eines gruppendynamischen Prozesses. Spielen auf dem Schulweg schließe den Versicherungsschutz nicht aus. Auch nicht bei von Schülern selbst geschaffenen Gefahren. Bei der Entscheidung spielte es darüber hinaus eine Rolle, dass das S-Bahn-Surfen in der Gegend häufiger vorkommt, bislang aber ohne schwere Verletzungen abgelaufen ist. Dass habe bei Schülern zu einer ,,erworbenen Sorglosigkeit" geführt. (Az.: B 2 U 3 /21 B)
Motor
Recht: Unfall auf Zugdach - Bahn-Surfen ist versichert
- Holger Holzer/SP-X - 31. März 2023, 09:18 Uhr
Bei Unfällen auf dem Schulweg zahlt die Unfallversicherung. Das gilt selbst, wenn sich der Schüler ohne Not in Lebensgefahr begibt.
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