Neben Handy und Tablet ist auch die Nutzung eines Kfz-Diagnosegeräts am Steuer verboten. Das musste ein Automechaniker vor dem Oberlandesgericht Schleswig erkennen. Der Werkstattmitarbeiter hatte während einer Probefahrt den Fehlerspeicher eines Kunden-Pkw ausgelesen und das nötige Gerät währenddessen in der Hand gehalten. Dabei war er von der Polizei erwischt worden. Â
Gegen Geldbuße und Punkt wehrte er sich jedoch erfolglos. Das Gericht konnte keinen gravierenden Unterschied zwischen einem Mobiltelefon und dem mit einem Bildschirm ausgerüsteten Diagnose-Werkzeug erkennen. Die Straßenverkehrsordnung wähle bei dem sogenannten ,,Handyverbot" einen technologieoffenen Ansatz, heißt es in der Begründung. Die Probefahrt mit Diagnosegerät wäre demnach nur im nicht-öffentlichen Bereich erlaubt gewesen. (Az.: II ORbs 15/23)
Motor
Recht: Handyverbot am Steuer - Vorsicht bei der Diagnosefahrt
- Holger Holzer/SP-X - 23. April 2023, 09:42 Uhr
Die Frage, welche technischen Geräte unter der Handyverbot am Steuer fallen, beschäftig regelmäßig die Gerichte. Da OLG Schleswig hatte nun in einem speziellen Fall zu entscheiden. Â
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