Motor

Recht: Allgemeine Betriebsgefahr - Vor dem Start einmal rund ums Auto

  • Holger Holzer/SP-X - 8. Mai 2023, 10:19 Uhr

Mit einer betrunken Schlafenden vor dem eigenen, losfahrbereiten Auto muss man wohl nur in seltenen Fällen rechnen. Trotzdem sollte man im Zweifel genau checken, ob der Weg frei ist.

Vor dem Starten müssen Autofahrer prüfen, ob der Weg frei ist. Notfalls ist auch ein Gang rund ums Fahrzeug nötig. Bei einem Unfall droht ansonsten automatisch eine Mithaftung, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin nach einer Party versehentlich eine Frau überrollt, die sich betrunken zum Schlafen vor das Auto gelegt hatte. Die Autofahrerin hatte die 17-Jährige nicht gesehen, da sie sich dem Pkw zum Einsteigen von hinten genähert hatte.

Die Schläferin wurde schwer verletzt und klagte auf Schmerzensgeld. Die erste Instanz sah die Hauptschuld bei der Betrunkenen und sprach ihr 5.000 Euro zu, was der Frau allerdings nicht reichte, so dass sie in die zweite Instanz ging. Das Oberlandesgericht sah die Hauptursache ebenfalls in der unsicheren Schlafstätte, nahm die Autofahrerin aber aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr des Pkw stärker in die Verantwortung - und teilte die Haftung. Das Gericht sah ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro für angemessen an, von dem die Autofahrer die Hälfte zu zahlen hatte. (Az.:  14 U 267/21)

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