Schwarzfahren könnte in Zukunft nicht mehr als Straftat geahndet werden. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zumindest sprach sich die Mehrheit der geladenen Experten für eine Neubewertung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein aus. Denkbar wäre beispielsweise die Ahndung als Ordnungswidrigkeit - aber auch die findet nicht überall Beifall. Â
Grundlage der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Opposition, der das Verhältnis von eher geringem Vergehen und relativ harter Strafe beim Schwarzfahren kritisiert. Im Extremfall droht sogar Gefängnis: Vor allem arme und hilfsbedürftige Menschen oder Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, sind von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen.
Für die generelle Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sprachen sich alle Experten aus. Ausgenommen sein sollen aber etwa nach Meinung von Jana Zapf vom Deutschen Richterbund Fälle mit besonderer krimineller Energie - etwa, wenn Kontrollmechanismen bewusst umgangen oder Absperrungen überklettert werden.
Bei der Frage nach der Alternative zur Behandlung als Straftat gibt es unterschiedliche Ansätze. So sprach sich unter anderem Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, aufgrund des Bagatell-Charakters für die Verortung im Ordnungswidrigkeitsrecht aus. Arne Semsrott von der Initiative Freiheitsfonds, die Schwarzfahrer aus dem Gefängnis freikauft, hält das Strafrecht ebenfalls für unangemessen, sieht durch die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit das Problem der Überlastung der Justiz jedoch nicht gelöst. Die Gerichte müssten sich dann statt mit Strafverwahren mit Ordnungswidrigkeiten befassen.
Als weiteren Lösungsansatz nannten einige Experten die Reduzierung der Ticketpreise, vor allem für sozial schwächere Fahrgäste. Ähnlich wie beim ,,Containern" sollte man, anstatt unredliches und sozialschädliches Verhalten sanktionslos zu stellen, ,,normgetreues Verhalten möglich machen", so beispielsweise Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof. Andere Experten machen ähnliche Vorschläge, plädieren aber zusätzlich für die Streichung des Straftatbestands.
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Anhörung vor dem Bundestag - Experten gegen Schwarzfahren als Straftat
- Holger Holzer/SP-X - 20. Juni 2023, 11:56 Uhr
Wer schwarzfährt, landet unter unglücklichen Umständen im Knast. Teile von Politik, Wissenschaft und Justiz würden das gerne ändern.
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