Fahrradfahrer können nicht darauf vertrauen, dass Verkehrswege abseits von Radwegen besonders für Fahrradfahrer hergerichtet sind. Sie müssen vielmehr jederzeit mit Unebenheiten rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Die Klage einer Fahrradfahrerin auf Schadensersatz nach einem Sturz gegenüber einer Kommune wiesen die Richter am Landgericht Köln (5 O 16/23 vom 16.5.2023) zurück. Im verhandelten Fall war eine Radfahrerin auf einer untergeordneten Straße unterwegs gewesen und beim Überfahren einer 30 Zentimeter breiten und 10 Zentimeter hohen Teererhöhung, die zur Ableitung von Oberflächenwasser dient, gestützt und hatte sich verletzt. Die Klägerin gab an, dass das Hindernis nicht zu erkennen war. Die Richter sahen jedoch keine Pflichtverletzung seitens der Kommune. Sie müsse zwar Sorge tragen, dass die Straße sich in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befinde, der eine möglichst gefahrlose Benutzung zulasse. Dies bedeute nicht, dass Straßen schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein müssen, denn eine vollständige Gefahrlosigkeit könne mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht werden, zitiert das Rechtsanwaltsportal ra-online aus dem Urteil. Zudem hätte ein aufmerksamer Radfahrer das Hindernis erkennen und es wie eine Bodenwelle mit reduzierter Geschwindigkeit gefahrlos überqueren können.
Motor
Recht: Sturz beim Fahrradfahren - Radfahrer müssen mit Hindernissen rechnen
- Elfriede Munsch/SP-X - 30. Juni 2023, 12:10 Uhr
Straßen sind nicht immer im perfekten Zustand. Fahrradfahrer müssen sich dessen bewusst sein und ihre Geschwindigkeit anpassen.
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