Ein Parkausweis gehört nicht auf die Mittelkonsole im Fahrzeug, sondern muss gut und einfach ablesbar im Auto platziert werden. Ansonsten muss bei einer Kontrolle mit einem Knöllchen gerechnet werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwerin (35 OWi 83/23 vom 8.5.2023) hervor.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer beim Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ein Knöllchen bekommen, da das Überwachungspersonal die auf der Mittelkonsole abgelegte Parkerlaubnis nicht erkannte. Der Autofahrer erhob gegen das Knöllchen Einspruch. Die Richter am Amtsgericht entschieden gegen den Autofahrer. Das Überwachungspersonal müsse Parkausweise ohne erhebliche Schwierigkeiten und insbesondere ohne großen Zeitaufwand durch einen Blick in das Innere eines Fahrzeugs kontrollieren können. Dies sei bei der Ablage eines Parkausweises auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs nicht der Fall, zitiert das Rechtsanwaltsportal ra-online aus dem Urteil.
Motor
Recht: Parkausweis im Auto - Muss gut lesbar sein
- Elfriede Munsch/SP-X - 5. Juli 2023, 16:12 Uhr
Wer einen Parkausweis nutzt, sollte ihn gut sichtbar im Auto ablegen. Sonst kann es Knöllchen geben.
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