Wird durch eine Verfolgungsjagd ein Polizeiwagen beschädigt, haftet der Flüchtende für den Schaden. Das gilt einem Urteil des Landgerichts Frankenthal zumindest, wenn die Beamten nicht völlig unangemessen gefahren sind.
In dem verhandelten Fall wollte sich ein Autofahrer einer Verkehrskontrolle entziehen. Bei dem letztlich gelungenen Versuch, den Mann zu stellen, kollidierte das Einsatzfahrzeug nach längerer Verfolgungsfahrt mit einer Leitplanke. Den dadurch entstandenen Blechschaden in Höhe von 15.000 Euro wollte das Land Rheinland-Pfalz von dem Flüchtigen ersetzt haben. Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Der Schaden an dem Streifenwagen sei dem Fluchtverhalten des Mannes und damit dem Betrieb des Fluchtfahrzeugs zuzurechnen, zitiert RA-Online aus der Entscheidung. Anders ist die Lage demnach nur, wenn sich die Verfolger in gänzlich unangemessener Weise einer Gefahr ausgesetzt hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 1 O 50/22)
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Recht: Verfolgungsjagd mit der Polizei - Flüchtiger haftet für Schäden am Streifenwagen
- Holger Holzer/SP-X - 12. Juli 2023, 15:15 Uhr
Wer vor der Polizei flüchtet, kann Ärger bekommen. Etwa, wenn der Streifenwagen bei der Verfolgung beschädigt wird.
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