Wer auf einem privaten Parkplatz einen Randstein überfährt, haftet für eventuelle Schäden selbst. Der Grundstücksbesitzer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wie sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hanau ergibt. In den verhandelten Fall war der Kläger bei der Einfahrt in die Parkbucht einer Wäscherei über eine Begrenzung gefahren und hatten dabei den Frontspoiler seines Sportwagens beschädigt. Den Schaden wollte er vom Parkplatzbesitzer ersetzt haben, da dieser seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Â
Der Richter wies die Klage ab. Zwar habe der Eigentümer oder Betreiber eines Parkplatzes grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für diesen, wie RA-Online aus der Begründung zitiert. Das bedeute jedoch nicht, dass alle denkbaren Gefährdungen auszuschließen sind, insbesondere nicht solche, mit denen üblicher Weise zu rechnen sei. Vielmehr trage jeder Fahrzeugführer selbst die Verantwortung dafür, dass er nicht gegen oder über Begrenzungsanlagen fahre. (Az.: 39 C 42/22)
Motor
Recht: Einparkschaden - Parkplatzbetreiber haftet nicht für alles
- Holger Holzer/SP-X - 23. Oktober 2023, 09:41 Uhr
Wer einen Parkplatz nutzt, muss selbst sicherstellen, dass er sein Auto dabei nicht beschädigt. Der Parkplatzbesitzer hat keine uneingeschränkte Sicherungspflicht. Â
Weitere Meldungen
Die aktuelle Situation im Maschinen- und Spezialtransport
Die Überwachung von Lasten im Maschinen- und Spezialtransport stellt eine komplexe Herausforderung dar.
MehrSie stehen in der Garage, betrachten Ihr Auto und denken sich: "Ein frischer Anstrich könnte nicht schaden." Vielleicht hat der Lack schon bessere Tage gesehen, oder Sie
MehrWenn der Motor streikt, stehen viele Autobesitzer vor der Frage, ob sich eine teure Reparatur wirklich lohnt. Doch es gibt eine Alternative: Mehr
Top Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die von der Bundesregierung erwogene Abschaffung eines Feiertags mit Hoffnung auf eine Ankurbelung der Wirtschaft stößt in der Bevölkerung auf
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat vor den Bestrebungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewarnt, die Rückkehr eines
MehrKöln (dts Nachrichtenagentur) - Die Steuerersparnis von Ehepaaren durch das Ehegattensplitting - und damit die Kosten für den Staat - summieren sich nach Berechnungen des
Mehr














