Im Recht kommt es häufig auf die genaue Formulierung an. Doch allzu pingelig kann man bei der Auslegung aber nicht vorgehen, wie aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Dieser hatte nach Auskunft der Rechtsschutzversicherung ARAG klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein ,,Ziehen" im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§ 19) darstellt. Auch, wenn der Trailer in diesem Fall eigentlich geschoben wird. Demnach erfasste die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen jede Bewegung des Anhängers - unabhängig von der Fahrtrichtung. (Az.: VI ZR 98/23)
Motor
Recht: Unfall mit Anhänger - Auch Schieben ist Ziehen
- Holger Holzer/SP-X - 22. Januar 2024, 15:21 Uhr
Der Duden definiert Ziehen so: ,,Etwas hinter sich her in der eigenen Bewegungsrichtung in gleichmäßiger Bewegung fortbewegen.' Der BGH sieht das weniger eng. Â
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