Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will kommende Woche über die Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin urteilen. Es setzte am Donnerstag den Termin für die Verkündung einer Entscheidung auf den 25. April fest, nachdem es zuvor mehrere Stunden lang über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Naturschutzbunds Mecklenburg-Vorpommern gegen den Betrieb der sogenannten Ostsee-Anbindungsleitung verhandelt hatte. (Az. 7 A 9.23 u.a.)
Mit der Pipeline sollen zwei Flüssiggas-Terminals an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Die Umweltverbände wenden sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss. Eilanträge, die auf einen Baustopp abzielten, waren zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, unter anderem wegen der Mangellage am Gasmarkt.
Kommende Woche Donnerstag soll nun abschließend entschieden werden. Die Betriebsgenehmigung für das Terminal selbst war vergangene Woche erteilt worden, auch dagegen wollen die Umweltschützer sowie die Nachbargemeinde Binz gerichtlich vorgehen.
Wirtschaft
Gaspipeline für LNG-Terminal: Bundesverwaltungsgericht urteilt kommende Woche
- AFP - 18. April 2024, 18:13 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will kommende Woche über die Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin urteilen. Es setzte den Termin für die Verkündung einer Entscheidung auf den 25. April fest. Geklagt hatten Umweltverbände.
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