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OVG weist Polizeibeschwerde gegen Tesla-Protestcamp ab

  • dts - 16. Mai 2024, 13:38 Uhr
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Grünheide in Brandenburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Potsdam (dts Nachrichtenagentur) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde gegen das Tesla-Protestcamp in Grünheide abgewiesen.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte im März beschlossen, dass die Baumhäuser in der Nähe der Tesla-Autofabrik bleiben dürfen und Auflagen der Polizei zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung war eine Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam. Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser bis zum 20. Mai 2024 nicht ausreichend untermauert und die beim Erlass des Bescheides unterlaufenen Ermessensfehler nicht ausräumen können, hieß es am Donnerstag zur Begründung. Eine Aussage über die Zulässigkeit einer etwaigen Fortsetzung der Versammlung in der bisherigen Form über den 20. Mai hinaus wurde damit allerdings nicht getroffen.

Klima-Aktivisten wollen mit dem Protestcamp erreichen, dass die geplante Erweiterung des Tesla-Werks gestoppt wird. Konkret soll die Rodung eines Waldstücks verhindert werden. Auch viele Bürger hatten sich vor Ort zuletzt gegen die Erweiterung ausgesprochen.

Das Camp wurde erstmalig vom 29. Februar bis zum 15. März 2024 als Versammlung angemeldet. Anschließend wurde die Fortsetzung der Versammlung bis zum 20. Mai 2024 beantragt, verbunden mit einer beabsichtigten Erweiterung der Versammlungsfläche um ca. einen Hektar und einer Erhöhung der Anzahl der Baumhäuser von 15 auf 20.

Das Polizeipräsidium hatte im Wesentlichen nicht nur diese Erweiterung untersagt, sondern ein Nutzungsverbot für die Baumhäuser ausgesprochen und deren Beseitigung angeordnet. An der zunächst erklärten Befristung der Versammlung bis zum 21. März 2024 hatte es im Beschwerdeverfahren nicht mehr festgehalten.

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