SP-X/Kassel. Eine Garage soll das Auto nicht für Diebstahl schützen, sondern gegen Wind und Wetter. Ein defektes Tor stellt daher keinen Grund für eine Mietminderung dar, wie das Amtsgericht Kassel nun laut ,,RA-Online" im Fall eines Sammelgaragen-Mieters geurteilt hat. Der Defekt erhöht das Diebstahlrisiko demnach, wenn überhaupt minimal, da für einigermaßen geübte Einbrecher selbst ein geschlossenes Garagentor kein Hindernis darstelle. Für den Schutz gegen Witterung reicht nach Ansicht des Gerichts auch eine offene Garage. (Az.: 801 C 4534/88)
Motor
Recht: Mietminderung - Garage ist kein Diebstahlschutz
- Holger Holzer/SP-X - 12. August 2024, 12:21 Uhr
Ein defektes Garagentor ist kein Grund für eine Mietminderung. Denn ihre eigentliche Aufgabe kann die Garage weiterhin erfüllen. Â
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