Bei einem Unfall zwischen Fahrrad- und Autofahrer trägt letzterer regelmäßig zumindest eine Mitschuld. Bei einem sehr schwer wiegenden Vorfahrtsverstoß kann die Alleinhaftung aber auch beim Radler liegen, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck ergibt. In dem verhandelten Fall kollidierte der Zweiradfahrer beim Kreuzen einer Autobahn-Auffahrt mit einem Pkw und verletzte sich dabei schwer. Anschließend verlangte er von der Autofahrer Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Pkw-Fahrerin sei allerdings zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Die vom Gericht eingeholten Zeugen- und Gutachteraussagen stützten beides allerdings nicht. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege daher so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde und sie nicht für die Schäden hafte, zitiert RA-Online aus der Entscheidung. (Az.: 6 O 8/22)
Motor
Recht: Unfall zwischen Fahrrad und Auto - Vorfahrtsverletzung schlägt Betriebsgefahr
- Holger Holzer/SP-X - 14. August 2024, 11:26 Uhr
Weil ein Auto per se gefährlich ist, tragen Fahrer bei vielen Unfällen automatisch eine Mithaftung. Es gibt aber auch Ausnahmen.
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