Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung hat keiner der Fahrstreifen Vorrang. Wie der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil betont hat, gilt an solch einer Stelle das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch bei zwei gleichauf in die Engstelle fahrenden Fahrzeugen ergebe sich kein regelhafter Vortritt des rechts fahrenden Fahrzeugs, fasst „RA Online“ das Urteil zusammen. In dem verhandelten Fall hatte eine Pkw-Fahrerin geklagt, die auf der rechten Spur auf eine Engstelle zugefahren und mit einem Lkw auf der linken Spur kollidiert war. Die von den Vorinstanzen hälftig verteilte Schuld wollte sie nicht akzeptieren. (Az.: VI ZR 47/2)
Motor
Recht: Verengte Fahrbahn - Kein Vorrecht für rechts
- Holger Holzer/SP-X - 1. April 2025, 11:15 Uhr
In vielen Fällen gilt im Verkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zum Beispiel an beidseitigen Fahrbahnverengungen.
Weitere Meldungen
Die aktuelle Situation im Maschinen- und Spezialtransport
Die Überwachung von Lasten im Maschinen- und Spezialtransport stellt eine komplexe Herausforderung dar.
MehrSie stehen in der Garage, betrachten Ihr Auto und denken sich: "Ein frischer Anstrich könnte nicht schaden." Vielleicht hat der Lack schon bessere Tage gesehen, oder Sie
MehrWenn der Motor streikt, stehen viele Autobesitzer vor der Frage, ob sich eine teure Reparatur wirklich lohnt. Doch es gibt eine Alternative: Mehr
Top Meldungen
Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Ein umfassender Stromausfall wie im Frühjahr auf der iberischen Halbinsel ist nach Einschätzung von Netzagentur-Chef Klaus Müller in Deutschland
MehrKöln (dts Nachrichtenagentur) - Die Lufthansa will ihre Kooperation mit der Deutschen Bahn weiter ausbauen. "Für den Kunden muss es noch attraktiver werden, den Zug zum Flug zu
MehrMünchen (dts Nachrichtenagentur) - Der ehemalige Volkswagen-Konzernchef Herbert Diess spricht von einem "Durchbruch" für die Nutzung von Elektroautos als Stromspeicher fürs
Mehr













