Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Behördenmitarbeiter in Dresden, der unbefugt Daten von hunderttausenden Wahlberechtigten kopiert haben soll, eingestellt. Dem 55-Jährigen sei "ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nachzuweisen", teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag mit.
Der als Systemadministrator der sächsischen Landeshauptstadt unter anderem für das Bürgeramt tätige Mann soll eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Dresdnern auf mindestens einen externen Datenträger kopiert haben. Es gab demnach keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie.
Der 55-Jährige soll zudem zwischen Mai und Oktober 2024 unbefugt private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Stadtverwaltung angeschlossen und dabei insgesamt rund 270.000 Dateien transferiert haben. Die Stadt Dresden erstattete Anzeige gegen den Mann.
Der Beschuldigte habe gegenüber den Ermittlern versichert, die Daten niemals außerdienstlich verwendet und zu keiner Zeit Dritten überlassen zu haben. Auch habe er keine weiteren Kopien erstellt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Mann begründete sein Handeln demnach mit einer stressbedingten Fehlleistung.
Seine Angaben waren demnach nicht zu widerlegen. So konnte insbesondere die Löschung der Daten vollständig nachvollzogen werden. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass er die Daten weitergeben oder verkauft habe.
Das Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz wurde daher hinsichtlich der strafrechtlichen Vorwürfe eingestellt. Der Fall wurde aber zur Prüfung möglicher Ordnungswidrigkeiten an den sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.
Brennpunkte
Massenhaft Wählerdaten kopiert: Verfahren gegen Angestellten in Dresden eingestellt
- AFP - 18. November 2025, 14:56 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Behördenmitarbeiter in Dresden, der unbefugt Daten von hunderttausenden Wahlberechtigten kopiert haben soll, eingestellt. Ihm sei 'ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nachzuweisen'.
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