Wegen der Tötung seiner Partnerin auf dem Beifahrersitz seines Autos ist ein 49-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch.
Die Tat hatte sich am 10. April 2025 ereignet. Nach Überzeugung der Kammer tötete der 49-Jährige das Opfer, mit dem er zuvor getrunken hatte, auf dem Beifahrersitz seines Autos mit einem Spanngurt. Anschließend fuhr er noch längere Zeit durch Berlin, bis eine Polizeistreife auf seine Fahrweise aufmerksam wurde und ihn kontrollierte.
Dabei entdeckten die Beamten die leblose Frau. Sie alarmierten einen Rettungswagen und leisteten erste Hilfe. Dennoch starb das Opfer. Laut Gutachten eines Sachverständigen hatte der Angeklagte während der Tat vermutlich fast vier Promille Alkohol im Blut.
Der 49-Jährige und das Opfer kannten sich aus einer Entzugsklinik für Alkoholsüchtige. Sie hätten zunächst mehrere Jahre in einer glücklichen Beziehung in Polen gelebt und seien dann gemeinsam nach Deutschland gezogen, sagte Richter Miczajka. Der Angeklagte habe als Handwerker gearbeitet, die Geschädigte, eine ehemalige Lehrerin, in einer Kindertagesstätte.
Mit der Zeit habe das Paar immer mehr Alkohol konsumiert, und es sei zu Konflikten gekommen, sagte Miczajka. Nach einer mehrmonatigen Trennung habe die Geschädigte einen weiteren Entzug in Polen gemacht und sei Anfang 2025 eigentlich nur nach Berlin zurückgekehrt, um ihre Wohnung aufzulösen.
Bei dieser Gelegenheit trafen die beiden wieder aufeinander und beschlossen, ihre "konfliktbelastete und von übermäßigen Alkoholkonsum geprägte Partnerschaft" wieder aufleben zu lassen. Diese habe bis zu der furchtbaren Tat im April angedauert, sagte der Richter.
Brennpunkte
Partnerin im Auto getötet und mit Leiche durch Berlin gefahren: Lange Haftstrafe
- AFP - 19. November 2025, 15:47 Uhr
Wegen der Tötung seiner Partnerin auf dem Beifahrersitz seines Autos ist ein 49-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des Totschlags schuldig gemacht, befand das Gericht.
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