Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine polizeiliche Maßnahme in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft richtete. Die Maßnahme, bei der die Tür eines Zimmers ohne richterliche Anordnung aufgebrochen wurde, um den Beschwerdeführer zum Zwecke der Abschiebung zu ergreifen, sei als Durchsuchung einzustufen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.
Der Beschwerdeführer, dessen Abschiebung angeordnet worden war, bewohnte im Jahr 2019 einen Raum in der Gemeinschaftsunterkunft. Trotz mehrfachen Klopfens hatte niemand die Tür geöffnet, woraufhin die Polizei diese mit einer Ramme aufbrach. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor entschieden, dass es sich nicht um eine Durchsuchung handelte, da keine Suchhandlung stattgefunden habe. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag auf Revision zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Es stellte fest, dass eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen wäre, da der Aufenthaltsort des Beschwerdeführers nicht sicher bekannt war. Der Schutz des Grundrechts aus Art. 13 GG sei verletzt worden, da der präventive Grundrechtsschutz nicht gewährleistet gewesen sei (Beschluss vom 19. September 2025 - 2 BvR 460/25).
Brennpunkte
Verfassungsklage gegen Durchsuchung zur Abschiebung erfolgreich
- dts - 20. November 2025, 10:02 Uhr
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