Im Prozess um die Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag mit zwei Toten haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 40-Jährigen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Dem schloss sich auch die Nebenklage an. Die Verteidigung forderte kein konkretes Strafmaß. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.Â
Der Tatverdächtige wird beschuldigt, am 3. März dieses Jahres mit dem Auto in die Mannheimer Fußgängerzone gefahren zu sein. Zunächst fuhr er laut Anklage mit mindestens 50 Stundenkilometern zwei Menschen an und verletzte sie. Dann erfasste er mit mindestens Tempo 80 einen Fußgänger, der an der Unfallstelle starb.
Anschließend raste er laut Anklage mit ähnlich hoher Geschwindigkeit in eine Menschengruppe und tötete dabei eine Frau. Anschließend verletzte er drei weitere Menschen, indem er sie anfuhr, bevor ein Taxifahrer schließlich die Amokfahrt beendete.
Der Mann ist wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage kein politisches Motiv für die Tat. Vielmehr soll der Angeklagte seit Jahren an einer psychischen Erkrankung leiden.
Brennpunkte
Plädoyers nach Mannheimer Amokfahrt: Unterbringung in Psychiatrie beantragt
- AFP - 12. Dezember 2025, 16:03 Uhr
In dem Prozess um die Amokfahrt in Mannheim mit zwei Toten haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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