Wirtschaft

Lieferkettengesetz: EU-Parlament beschließt Aufschub und Abschwächungen

  • AFP - 16. Dezember 2025, 13:21 Uhr
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Sitzung des EU-Parlaments in Brüssel
Bild: AFP

Weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen: Das EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Dienstag in Straßburg weitreichende Änderungen an den Vorgaben.

Weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen: Das EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Dienstag in Straßburg weitreichende Änderungen an den Vorgaben. Die Regeln werden zudem um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.

Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen eigentlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben.

Nun einigten sich die Verhandler auf einen weiteren Aufschub: Die Mitgliedstaaten sollen die EU-Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen daran halten müssen.

Wirtschaftsverbände halten die Belastung durch das Lieferkettengesetz seit langem für zu hoch. Auf ihren Druck werden zahlreiche Firmen von den Vorschriften ausgenommen. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Bisher war eine Schwelle bei 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz vorgesehen.

Die betroffenen Unternehmen sollen zudem nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen. Firmen sollen vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten "annehmbarerweise verfügbar" sind, also keine tiefere Recherche verlangen.

Die Reform streicht zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab. Bußgelder für Verstöße sollen maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Vorgaben noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache, nachdem eine Mehrheit der 27 Länder die Änderungen bereits grundsätzlich begrüßt hatte.

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