Politik

Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab

  • AFP - 18. Dezember 2025, 20:33 Uhr
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Sahra Wagenknecht
Bild: AFP

Der Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl wie erwartet abgelehnt. Die Partei will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Der Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl wie erwartet abgelehnt. Das Parlament stimmte am Donnerstag mehrheitlich für eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der eine Ablehnung der BSW-Einsprüche empfohlen hatte. Von 557 Abgeordneten votierten 427 für die Empfehlung und damit die Ablehnung, 129 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich. 

Der Ausschuss hatte seine Entscheidung bereits vor zwei Wochen bekannt gegeben, eine Abstimmung des Plenums darüber stand aber noch aus. Partei-Gründerin Sahra Wagenknecht will nun, wie bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung klagen. 

"Spätestens beim Bundesverfassungsgericht wird sich hoffentlich der Rechtsstaat durchsetzen, sonst leben wir wirklich in einer Bananenrepublik", sagte Wagenknecht am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Die Wählerinnen und Wähler hätten "Anspruch auf ein korrektes Wahlergebnis".

Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.

Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung.

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