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Kleinkind getötet: Trierer Prozess gegen Freund von Mutter wird neu aufgerollt

  • AFP - 6. Februar 2026, 10:16 Uhr
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Justitiabrunnen in Frankfurt am Main
Bild: AFP

Nach der Tötung eines Kleinkinds in Rheinland-Pfalz muss neu geprüft werden, ob es nicht doch Mord war. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Trier gegen den früheren Freund der Mutter auf. Es hatte ihn wegen Totschlags verurteilt.

Nach der Tötung eines Kleinkinds in Rheinland-Pfalz muss neu geprüft werden, ob es nicht doch Mord war. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Trier gegen den früheren Freund der Mutter auf, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Das Landgericht hatte den damals 20-Jährigen im Januar 2025 wegen Totschlags verurteilt. (Az. 3 StR 200/25)

Es verhängte eine Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gegen ihn. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der junge Mann den kleinen Jungen im Juli 2024 durch wuchtige Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper sowie heftiges Schütteln so stark verletzte, dass der Zweijährige sechs Wochen später im Krankenhaus an einem Schädel-Hirn-Trauma starb. 

Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt allein mit dem Jungen in der Wohnung und sollte auf ihn aufpassen. Das Kind wurde unruhig. Motiv des Angeklagten war laut Landgericht, dass er es um jeden Preis gewaltsam zur Ruhe bringen wollte. Dass der Zweijährige sterben könnte, habe er in Kauf genommen.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verständigten sich im Gegenzug auf diese Strafe. Der Nebenkläger, der Vater des kleinen Jungen, wollte das Trierer Urteil nicht akzeptieren und wandte sich an den BGH.

Dieser prüfte das Urteil und gab dem Vater nun Recht. Das Landgericht muss den Fall neu aufrollen. Denn es ging in seinem Urteil nicht darauf ein, ob der Angeklagte womöglich doch einen Mord beging, ob also das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorlag. 

Nach den Feststellungen lag es nahe, dass die Wut des Angeklagten auf das Kind keinen nachvollziehbaren Grund hatte, wie der BGH ausführte, und "auf ein eklatantes Missverhältnis zwischen Anlass und Tat schließen" ließ. Das wäre ein niedriger Beweggrund. Das Landgericht muss nun neu über den Fall verhandeln und entscheiden.

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