Politik

Gericht kippt Rückkehr zu Tempo 50 auf Hauptverkehrsachse in München

  • AFP - 16. Februar 2026, 12:40 Uhr
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Tempolimit zwecks Lufreinhaltung
Bild: AFP

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat kurz vor der Kommunalwahl in Bayern eine juristische Niederlage im Streit um ein Tempolimit auf dem Mittleren Ring erlitten. Auf der zentralen Verkehrsader gilt demnach nun vorläufig wieder Tempo 30.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat kurz vor der Kommunalwahl in Bayern eine juristische Niederlage im Streit um ein Tempolimit auf dem Mittleren Ring erlitten. Die durch Anordnung Reiters im Januar aufgehobene Tempo-30-Regelung müsse vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache wieder eingeführt werden, entschied das Verwaltungsgericht München nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht gab damit Anwohnern Recht.

Der Mittlere Ring ist die zentrale Verkehrsader Münchens. Anwohner, die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub VCD kämpfen dort seit Jahren für Maßnahmen zur Luftverbesserung, darunter Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Ein Fahrverbot auch für moderne Diesel umging die Stadt durch die Einführung von Tempo 30 anstelle von Tempo 50 auf einem Teilstück des Mittleren Rings.

Die in Teilen der Bevölkerung unpopuläre Geschwindigkeitsbegrenzung hatte Reiter im Januar aufgehoben - die Deutsche Umwelthilfe kritisierte dies als Wahlkampfmanöver vor der Kommunalwahl am 8. März.

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es, dass die von der Stadt angeführte Begründung der Rückkehr zu Tempo 50 mit einer dauerhaft verbesserten Luftqualität einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage entbehre. Die Stadt habe bei ihrer optimistischen Prognose zur Entwicklung der Luftqualität mögliche negative Einflüsse nicht berücksichtigt. So drohe die Strecke wegen diverser Baumaßnahmen in diesem Jahr zu einer massiven Staufalle mit entsprechenden Schadstoffausstößen zu werden. 

Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann binnen zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.

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