Wirtschaft

Mietpreisbremse verletzt kein Grundrecht: Beschwerde scheitert in Karlsruhe

  • AFP - 17. Februar 2026, 15:51 Uhr
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Wohnhaus in Berlin
Bild: AFP

Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.

Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der Miete ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. Von Mieterbund, Eigentümern und aus der Politik kamen gemischte Reaktionen. (Az. 1 BvR 183/25)

Die Firma war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 - im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen. 

Die Preisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen, Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und nach einer umfassenden Modernisierung. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Für welche Gebiete das gilt, können Landesregierungen festlegen. Berlin gilt komplett als angespannter Wohnungsmarkt.

Das Verfassungsgericht hält die Mietpreisbremse nun für rechtens und sieht darin keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Es begründete seine Entscheidung damit, dass auch die Interessen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl berücksichtigt werden müssen. Die Preisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.

Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, führte das Gericht aus. Die Gesellschaft habe ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden. Dass die Vorgaben in der Praxis oft nicht eingehalten werden, stellt sie dem Gericht zufolge nicht grundsätzlich in Frage.

Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stufte das Gericht als verhältnismäßig ein, was es nun noch einmal bestätigte: Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis. Die Verfassungsbeschwerde wurde für unbegründet erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte das. "Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß und ein notwendiges Instrument, um Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen", erklärte Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Die Entscheidung mache "einmal mehr deutlich, dass Eigentum verpflichtet - und Wohnen kein Luxusgut sein darf".

Für den Eigentümerverband Haus & Grund kommentierte dessen Präsident Kai Warnecke: "Die Mietpreisbremse ist gescheitert - unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird." Das zeige ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt. Eine "wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung" sei für Privatleute unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich.

Angesichts der Wohnungsknappheit vor allem in Ballungsgebieten diskutiert die Politik aktuell über weitere Regulierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant unter anderem, befristete Mietverträge nur noch dann von der Preisbremse auszunehmen, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Die Union sieht aber noch Klärungsbedarf.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), nannte die Mietpreisbremse nun eine "Zwischenlösung, keine Dauerstrategie". Hohe Mieten "bekommen wir nur in den Griff, wenn wir wieder deutlich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen: schneller, einfacher und kostengünstiger", erklärte Hierl.

Für die Linksfraktion im Bundestag forderte dagegen Caren Lay: "Die Bundesregierung muss illegal hohe Mieten stärker ahnden."

In Berlin reagieren derzeit auf Landesebene CDU und SPD zusammen, im September wird das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Berliner SPD sieht sich durch den Karlsruher Beschluss bestätigt. "Die Regulierung der Mietpreise ist notwendig und gerechtfertigt und vor allem steht ihrer Entfristung verfassungsrechtlich nichts im Weg", erklärte ihr Spitzenkandidat Steffen Krach.

Die Berliner Grünen mahnten ein "dramatisches Vollzugsdefizit" an. "Nur sechs Prozent der geprüften Verträge halten die Vorgaben ein", teilte ihre Sprecherin für Wohnen und Mieten, Katrin Schmidberger, mit und forderte: "Wir brauchen eine wirksame Kontrolle des Mietmarkts."

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