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Prozess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorläufig eingestellt

  • AFP - 18. Februar 2026, 10:14 Uhr
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Landgericht Dortmund
Bild: AFP

Ein Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe Combat 18 vor dem Landgericht Dortmund ist vorläufig eingestellt worden. Dies sei mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten erfolgt, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Verfahren gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe Combat 18 vor dem Landgericht Dortmund ist vorläufig eingestellt worden. Dies sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten erfolgt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Demnach müssen die vier Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, ein Kinderdorf, zahlen. 

Das Gericht habe die Einstellung wegen der noch langen Verfahrensdauer und der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe für angemessen und ausreichend gehalten, um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen zu erfüllen, sagte die Sprecherin weiter. Im Fall einer Verurteilung hätte die Angeklagten voraussichtlich eine Geldstrafe erwartet. 

Endgültig wird das Verfahren eingestellt, wenn die Angeklagten die Geldauflage bis Mitte August zahlen. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens erfolgte am vergangenen Freitag. In dem Verfahren hatte es zuvor 25 Verhandlungstage gegeben.

Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den organisatorischen Zusammenhalt der bereits 2020 verbotenen Gruppe bis mindestens Frühjahr 2022 aufrecht erhalten zu haben. Das Bundesinnenministerium verbot Combat 18 Deutschland, weil die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und "dem Nationalsozialismus wesensverwandt" sei.

Die vier Männer flogen zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern von Combat 18 Deutschland im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke auf. Einer der Angeklagten soll die Führung der Gruppe übernommen und mindestens 14 konspirative Treffen organisiert haben. Bei einem Treffen soll es ein Aufnahmeverfahren mit Befragungen zum Nationalsozialismus gegeben haben. 

Zwei weitere Angeklagte sollen diese Aufnahmerituale geplant und organisiert haben. Ein weiterer Beschuldigter soll laut Anklage Rechtsrockkonzerte organisiert und gemeinsam mit dem mutmaßlichen Anführer Tonträger sowie Kleidung mit Gruppenbezug verkauft haben.

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