Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in Baden-Württemberg durch eine umstürzende Theke hat die Staatsanwaltschaft Rottweil die Ermittlungen eingestellt. Ein Fremdverschulden sei nicht festgestellt worden, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag gemeinsam mit der Polizei mit. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen und ziehe daher keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich.
Der Unfall hatte sich am 28. Januar während eines Selbstverteidigungskurses im sogenannten Narrenheim in Sulz am Neckar ereignet. In dem Raum im Dachgeschoss, in dem der Kurs stattfand, befand sich laut Staatsanwaltschaft seit vielen Jahren eine hölzerne selbstgebaute Theke. Diese wurde bei Veranstaltungen als Bar genutzt und diente im Übrigen als Raumteiler.
Den Ermittlungen zufolge sprang die siebenjährige Kursteilnehmerin während einer Trinkpause an die Theke und hängte sich an die überstehende Deckplatte. Dadurch kippte die Theke um und stürzte auf das Kind, das dabei tödlich verletzt wurde.
Eine sachverständige Untersuchung habe ergeben, dass die Theke für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht per se ungeeignet war, hieß es von der Staatsanwaltschaft. "Probleme mit der Standfestigkeit der Theke, die für Außenstehende beim Herantreten einen massiven Eindruck machte, waren in all den Jahren der bisherigen Nutzung nicht bekannt geworden."
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Siebenjährige stirbt durch umstürzende Theke: Ermittlungen eingestellt
- AFP - 26. Februar 2026, 13:04 Uhr
Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in Baden-Württemberg durch eine umstürzende Theke hat die Staatsanwaltschaft Rottweil die Ermittlungen eingestellt. Ein Fremdverschulden sei nicht festgestellt worden, teilte die Ermittlungsbehörde mit.
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