Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) in einem Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen. Nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)
Schon 2019 war die Gemeinschaft dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum der Wohnungen bauen zu lassen. Dieses Urteil ist rechtskräftig - unklar ist allerdings, was genau dazugehört. Die Kläger wollen auch Zwischenwände, Heizkörper, Leitungen und Elektroinstallationen von der Eigentümergemeinschaft bauen lassen. Das lehnte diese aber ab. Nun soll der BGH entscheiden.
Wirtschaft
BGH urteilt über Weiterbau von Dachgeschosswohnungen nach Pleite von Bauträger
- AFP - 27. Februar 2026, 04:02 Uhr
Der BGH urteilt in einem Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Wohnungen und der Eigentümergemeinschaft. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen. Nun geht es um die Frage, was noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss.
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