Fast drei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Landau den Angeklagten in einem zweiten Prozess erneut freigesprochen. Der damals 20-Jährige habe aus Notwehr gehandelt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Angeklagt war der Mann wegen Totschlags.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 17-Jährige und der 20-Jährige während der Grillparty in Weingarten in einen Streit geraten waren. Der Ältere verließ zunächst die Party, kehrte aber zurück, um sein Handy zu suchen. Dabei wollte er keinen Streit oder eine Revanche.
Weil er davon ausging, bei der Suche erneut auf den aggressiven Jüngeren und dessen Freunde zu treffen, nahm er zur Abschreckung aus seinem Auto ein Messer mit. Erst als der 17-Jährige trotz des Messers erneut auf ihn einschlug, wehrte der damals 20-Jährige den Angriff damit ab. Die Kammer ging von einer rechtfertigenden Notwehr aus.
Es handelte sich bereits um den zweiten Prozess in dem Fall. Auch im Februar 2024 hatte das Landgericht Landau den Angeklagten freigesprochen. Die Kammer ging von Notwehr aus. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im August 2025 wegen Rechtsfehlern auf und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts.
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Freispruch im neuem Prozess um erstochenen 17-Jährigen in Rheinland-Pfalz
- AFP - 4. März 2026, 12:48 Uhr
Fast drei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Landau den Angeklagten in einem zweiten Prozess erneut freigesprochen.
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