Wegen Betrugs im Zusammenhang mit Coronahilfen ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den zu Prozessbeginn vor knapp einem Jahr 57-Jährigen des Subventionsbetrugs in fünf Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Laut Anklage hatte der ehemalige Steuerfachangestellte gemeinsam mit mehreren gesondert verfolgten Menschen Kreditanträge nach dem Coronahilfenprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt. Dabei wurden falsche Mitarbeiter- und Umsatzzahlen angegeben. Die ausgezahlten Gelder flossen nach Meinung der Staatsanwaltschaft auf die Konten zweiter Unternehmen, die unter der Kontrolle zweier gesondert Verfolgter standen. Laut Anklage entstand ein Schaden von 3,8 Millionen Euro.Â
Ein gesondert Verfolgter wurde laut Gericht im Dezember 2024 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen weiteren Mann wurde mit Blick auf eine zehnjährige Freiheitsstrafe in einem anderen Verfahren eingestellt. Ein weiterer Verdächtiger war flüchtig.
Brennpunkte
Fast vier Jahre Haft wegen Subventionsbetrugs mit Coronahilfen in Berlin
- AFP - 6. März 2026, 12:59 Uhr
Wegen Betrugs im Zusammenhang mit Coronahilfen ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn des Subventionsbetrugs in fünf Fällen schuldig.
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