Brennpunkte

Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen

  • AFP - 18. März 2026, 14:57 Uhr
Bild vergrößern: Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen
Leere Medikamentenpackungen
Bild: AFP

Ein junger Mann mit einer unheilbaren Krankheit ist vor dem Verfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für ein bestimmtes Medikament zu verpflichten, das in der EU nicht mehr zugelassen ist.

Ein junger Mann mit einer unheilbaren Krankheit ist mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse gerichtlich zur Übernahme der Kosten für ein bestimmtes Medikament zu verpflichten. Das Mittel ist in der EU nicht mehr zugelassen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der Patient beschrieb in seiner Beschwerde nicht genau genug, wie seine Rechte verletzt sein könnten. (Az. 1 BvR 1863/23)

Der 2004 geborene Mann leidet an Duchenne-Muskeldystrophie, einer Krankheit, die meist im frühen Erwachsenenalter zum Tod führt. Wegen eines Genfehlers kann der Körper einen für den Muskelaufbau wichtigen Stoff nicht mehr bilden. Seit 2015 kann er nicht mehr gehen.

2019 beantragte er die Kostenübernahme für das Arzneimittel Translarna. Es hätte rund 170.000 Euro pro Jahr gekostet. Es war bis Anfang 2025 für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen, wegen der besseren Datenlage aber nur für noch gehfähige Patienten. Die Krankenkasse lehnte die Versorgung des jungen Manns damit deswegen ab.

Bei der EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte der Hersteller ursprünglich eine Erweiterung der Zulassung beantragt. Nachdem ein EMA-Gutachten feststellte, dass dafür die Datenlage nicht ausreichte, betrieb der Hersteller die Zulassungserweiterung aber nicht mehr weiter. Auch die Verlängerung der Zulassung für noch gehfähige Patienten wurde im März 2025 schließlich abgelehnt, weil neue Studien die Wirksamkeit des Arzneimittels nicht ausreichend bestätigt hätten.

Der Patient klagte erfolglos gegen die Ablehnung durch die Krankenkasse. 2023 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass die Kasse die Kosten nicht übernehmen muss. Daraufhin wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig.

Unter anderem habe er sie nicht aktualisiert, nachdem das Medikament seit März 2025 gar nicht mehr in der EU zugelassen war. Das hätte er aber tun müssen, wie Karlsruhe ausführte. Er hätte erklären müssen, wie das Mittel eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare Besserung verspreche. Außerdem hätte er erklären müssen, ob er das Medikament überhaupt importieren könnte, ohne gegen das Arzneimittelrecht zu verstoßen.

Weitere Meldungen

Fast acht Jahre Haft für Betreiber von krimineller Handelsplattform in Hessen

Das Landgericht im hessischen Gießen hat einen 30-Jährigen wegen des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Darknet zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Mehr
Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten

Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes

Mehr
Seilbahngondel in der Schweiz abgestürzt - Ein Todesopfer

Wolfenschiessen (dts Nachrichtenagentur) - In der Schweiz ist beim Absturz einer Seilbahngondel eine Person ums Leben gekommen. Das Unglück ereignete sich am Mittwochvormittag im

Mehr

Top Meldungen

Mineralölverband sieht Versorgungssicherheit in Gefahr

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Verband der Mineralölbranche warnt die schwarz-rote Koalition eindringlich vor geplanten Eingriffen in den Kraftstoffmarkt. Solche Eingriffe

Mehr
Neue EU-Rechtsform soll Unternehmensgründungen erleichtern

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ihren Vorschlag für ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen in der EU vorgelegt. Ziel

Mehr
Iran-Krise treibt Preise für medizinische Schutzausrüstung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Eskalation am Persischen Golf droht die Versorgung europäischer Krankenhäuser mit medizinischem Verbrauchsmaterial zu gefährden. Wie der

Mehr