Ein wegen Mordes mit 120 Messerstichen an einer Kollegin verurteilter Mann aus Niedersachsen kommt nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben vom Mittwoch in einem sogenannten Nachverfahren, in dem es entsprechend der gesetzlichen Regelungen um die Anordnung der Sicherungsverwahrung ging. Es gebe aktuell keine ausreichenden Tatsachen, denen zufolge er für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Im März 2013 hatte der Mann als damals 18-Jähriger eine 23-jährige Kollegin in einem Getränkemarkt in der Gemeinde Rethem gefesselt und zur Beteiligung am Diebstahl der Bargeldbestände aus dem Tresor des Geschäfts gedrängt. Als sie sich weigerte, tötete er sie mit 120 Messerstichen und stahl das Geld. Er wurde unter anderem wegen Mordes im Oktober 2014 zu einer Jugendhaftstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Im damaligen Urteil war zugleich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten worden, weshalb vor dem Ende der Strafhaft im Herbst dieses Jahres darüber entschieden werden musste. Das Gericht kam nach eigenen Angaben in Übereinstimmung mit einem psychiatrischen Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass der inzwischen 30-Jährige "erheblich nachgereift und stabil" geworden sei. Er arbeite zudem gut mit Therapeuten zusammen.
Aktuell sei eine erhebliche Gefährlichkeit nicht sicher feststellbar, hieß es. Insoweit sei die Gefährlichkeitsprognose von 2014 entkräftet.
Die Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe und ist zeitlich unbegrenzt. Die Notwendigkeit wird jedoch regelmäßig überprüft. Laut Gericht ist die Anordnung nur dann verfassungsgemäß, wenn sie auf einer tragfähigen und aktuellen Gefährlichkeitsprognose beruht, weil es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit handelt.
Brennpunkte
Nach Mord mit 120 Messerstichen: Keine Sicherungsverwahrung für 30-Jährigen
- AFP - 25. März 2026, 13:11 Uhr
Ein wegen Mordes mit 120 Messerstichen an einer Kollegin verurteilter Mann aus Niedersachsen kommt nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Verden in einem sogenannten Nachverfahren.
Weitere Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält Deutschland derzeit nicht für "verteidigungsfähig". "Die Bundesrepublik Deutschland ist nur dann stark
MehrNeun Monate nach einem verheerenden Großbrand im Lager des Ulmer Theaters ist ein 42-Jähriger als Brandstifter verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen
MehrIn Norddeutschland sind Ermittler am Mittwoch zu einer Großrazzia wegen Verdachts auf Sozialbetrug und Steuerhinterziehung im Baugewerbe ausgerückt. Es wurden insgesamt 45 Wohn-
MehrTop Meldungen
Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Der Krieg in Nahost belastet den Containerreeder Hapag-Lloyd nach Angaben von Vorstandschef Rolf Habben Jansen spürbar. Derzeit befänden sich
MehrDie bundesweit rund 500.000 Beschäftigten in der Landwirtschaft sollen künftig höhere Löhne bekommen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Die im Bund mitregierende CSU erteilt SPD-Plänen zu einer Abschaffung des Ehegattensplittings eine klare Abfuhr. "Wir wenden uns klar gegen
Mehr














