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Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei

  • AFP - 27. März 2026, 14:03 Uhr
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Bundesrat in Berlin
Bild: AFP

Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform freigemacht. Die Länderkammer billigte die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen, mit denen das Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetze, mit denen das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Reform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende in die EU kommen. Die bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten.

Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetzentwürfe enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende auch in Deutschland. So sollen die Länder das Recht bekommen, sogenannte Sekundärmigrationszentren einzurichten. Dort können Antragstellende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten, zentral untergebracht werden. Von dort sollen sie dann nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar in die zuständigen Mitgliedstaaten zurückgeführt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit ausgeweitet werden, für bestimmte Personengruppen bereits am Flughafen Asylverfahren auszuführen.

Ein Kernpunkt der EU-weiten Reform ist, dass Asylverfahren künftig bereits vor der Einreise an den Außengrenzen der Europäischen Union bearbeitet werden können. Die Asylentscheidungen sollten innerhalb weniger Tage oder Wochen getroffen werden. Dies bringe mehr Klarheit für Schutzsuchende und entlaste die Verwaltung, argumentiert die Bundesregierung.

Das GEAS sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens - etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch Familien und Kinder betreffen.

Für Asylsuchende enthält das Gesetz aber auch Verbesserungen. Sie sollen bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachgekommen sind.

Mit dem GEAS will die Europäischen Union auf die Herausforderungen in der Migrationspolitik reagieren. Für alle EU-Staaten sollen die gleichen Regeln gelten, wie Asylverfahren ablaufen sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass überall nach denselben Standards entschieden wird - unabhängig davon, in welchem Land ein Asylantrag gestellt wird.

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