Brennpunkte

Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

  • AFP - 13. Mai 2026, 11:07 Uhr
Bild vergrößern: Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
Statue von Justitia
Bild: AFP

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.

"Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich", erklärte Hubig. "Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren."

Hubig sprach von "sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen". Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht. 

Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.

K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.

Weitere Meldungen

Toter Mann auf Parkplatz in Baden-Württemberg: 41-Jähriger wurde erschossen

Nach dem Fund eines toten Manns in einem Auto im baden-württembergischen Neuenbürg steht fest, dass der 41-Jährige erschossen wurde. Das hätten die Feststellungen der

Mehr
Prozess gegen Aktivisten wegen Blockade von Leipziger Flughafen eingestellt

Ein Berufungsverfahren gegen zwei Klimaaktivisten wegen einer Blockade am Flughafen Leipzig/Halle ist eingestellt worden. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am

Mehr
Erneute israelische Angriffswelle im Süden des Libanons: Mindestens acht Tote

Die israelische Armee hat ihre heftigen Angriffe im Libanon am Mittwoch fortgesetzt. Die Luftangriffe richteten sich gegen Ziele der "Terrorinfrastruktur" der pro-iranischen

Mehr

Top Meldungen

Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"

Waffen und Sprengstoff können nicht unter dem Namen "Obelix" geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch und gab dem

Mehr
Grüne kritisieren geplantes Heizungsgesetz scharf

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, hat angesichts des Entwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz vor hohen

Mehr
Bericht: AfD-Abgeordnete planen Reise zu Putin-Forum

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier und Steffen Kotré sollen laut einem Berich eine Teilnahme am Anfang Juni stattfindenden Sankt

Mehr