Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht den Gesetzesentwurf für ein sogenanntes Recht auf Reparatur kritisch. "Ein Recht auf Reparatur funktioniert nur, wenn die Vorgaben realistisch und auch für kleine wie mittlere Unternehmen machbar sind", erklärte DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding am Mittwoch. "Der aktuelle Gesetzentwurf weist hier deutliche Schwächen auf."
Die Unternehmensvertreter kritisieren "unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind". Dies würde zu mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit führen. Etwa seien im Gesetzesentwurf wichtige Details wie die zulässigen Kosten für eine Reparatur oder deren Dauer nicht klar geregelt.
Die Bundesregierung hatte im März ihren Gesetzesentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Dem Verbraucherschutzministerium zufolge soll das Recht für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Das sind etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden. Bisher haben Verbraucher ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat - oder womöglich noch eine freiwillig vom Hersteller oder Händler angebotene Garantie. Darüber hinaus haben Verbraucher aber kein Recht darauf, dass ihre Gerät repariert werden müssen.
Am Mittwoch befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz.
Wirtschaft
Industrie und Handel kritisieren "Recht auf Reparatur"
- AFP - 20. Mai 2026, 12:28 Uhr
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht den Gesetzesentwurf für ein sogenanntes Recht auf Reparatur kritisch. Wichtige Fragen würden darin nicht geklärt.
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