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BKA und Bundespolizei: Neue Cyberbefugnisse stoßen auf Skepsis

  • dts - 27. Mai 2026, 18:11 Uhr
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Bundeskriminalamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Pläne der Bundesregierung, mehreren Sicherheitsbehörden zu erlauben, bei Cyberangriffen zurückzuschlagen, stoßen in Regierung und Opposition auf Skepsis.

"Ich persönlich bin kein Anhänger davon, möglichst viele Behörden mit solchen Kompetenzen auszustatten", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe) sowie den Sendern WDR und NDR. Es müsse darum gehen, Schnittstellen und unklare Kompetenzen gering zu halten und möglichst wenige Behörden herausragend gut auszustatten, damit sie im Ernstfall Cyberangriffe erfolgreich abwehren könnten. Warum die Bundespolizei das neben dem BKA auch können sollte, müsse im parlamentarischen Verfahren noch geklärt werden.

Auch der Grünen-Politiker Konstantin von Notz warnte vor zusätzlichen Risiken statt neuer Sicherheit. Die Gefahren eines Zuständigkeits-Wirrwarrs seien riesig. BKA und Bundespolizei hätten Know-how aufgebaut, der Verfassungsschutz und die Länder auch. "Am Ende muss jemand den Hut aufhaben und die rechtliche und politische Verantwortung übernehmen", forderte er. Mittel und Verantwortlichkeiten müssten in jedem Moment ganz klar sein.

Die Pläne der Regierung für eine Neuordnung der Cyberabwehr gehen laut SZ, WDR und NDR dabei noch über die von Innenminister Alexander Dobrindt am Mittwoch vorgestellten Möglichkeiten für BKA und Bundespolizei hinaus. Denn zusätzlich soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ermächtigt werden, auf die Infrastruktur von Cyberangreifern "hemmend einzuwirken". So steht es in einem Papier des Innenministeriums, aus dem die Medien berichten.

Geplant sei, Angriffswerkzeuge "schadensverhindernd zu manipulieren" und "ablenkende Fehlinformationen zuzuspielen". Notwendig werde das, weil das BfV in derartigen Situationen häufig Informationen von ausländischen Agenten erhalte, die nicht an die Polizei weitergegeben werden dürften, wird in dem Ministeriumspapier argumentiert.

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