Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Aktivistin zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Hamas-Propaganda verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Angeklagt war die Frau zudem wegen Volksverhetzung. Von diesem Vorwurf wurde sie jedoch freigesprochen, weil die Äußerungen nicht dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, im Juli in einer für 24 Stunden abrufbaren Story auf Instagram einen Beitrag verbreitet zu haben, in dem mutmaßlich orthodoxe Juden eine Israel-Fahne verbrennen und ein Mensch die antiisraelische Parole "From the River to the Sea" ruft. Die Parole wurde vom Bundesinnenministerium 2023 als Kennzeichen der verbotenen Hamas eingestuft.
Zwei Tage später habe die Frau auf ihrem Facebook-Account eine Bildcollage veröffentlicht, in der die Verbrechen der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs und die Handlungen der israelischen Armee im Gazastreifen nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 miteinander verglichen wurden. Dabei habe sie das Ausmaß der Ermordungen unter der NS-Herrschaft relativiert.
Brennpunkte
4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda
- AFP - 3. Juni 2026, 16:38 Uhr
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Aktivistin zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Hamas-Propaganda verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie laut einem Gerichtssprecher wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen.
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