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Waffen für Hamas-Anschläge: Bekennervideo bei festgenommenem Verdächtigen gefunden

  • AFP - 15. Juni 2026, 22:18 Uhr
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Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Nach den Festnahmen von insgesamt neun mutmaßlichen Hamas-Anhängern seit dem Herbst vermutet die Bundesanwaltschaft, dass die islamistische Palästinenserorganisation in dem Fall schon einen konkreten Terroranschlag in Europa ins Auge gefasst hatte.

Nach den Festnahmen von insgesamt neun mutmaßlichen Hamas-Anhängern seit dem Herbst vermutet die Bundesanwaltschaft, dass die islamistische Palästinenserorganisation in dem Fall schon einen konkreten Terroranschlag in Europa ins Auge gefasst hatte. Davon geht die Karlsruher Behörde nach dem bisherigen Ermittlungsstand aus, wie Generalbundesanwalt Jens Rommel am Montagabend vor Journalisten sagte. Bei einem der Beschuldigten sei ein vorgefertigtes Bekennervideo gefunden worden.

Darin sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel angekündigt worden, also um den 7. Oktober 2025 herum. Die ersten drei der neun Tatverdächtigen waren am 1. Oktober 2025 in Berlin festgenommen worden. Sie sollen spätestens seit dem Sommer 2025 in den Transport von Waffen und Munition verwickelt gewesen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Waffen für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa genutzt werden sollten.

In den Folgemonaten wurden in dem Zusammenhang weitere sechs Männer in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen - zuletzt Ende Mai in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Einer der Beschuldigten soll der Bundesanwaltschaft zufolge in Österreichs Hauptstadt Wien Waffen gelagert haben.

Ende März hatte das Berliner Kammergericht bereits vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts suchten die Männer als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien. 

Es sprach sie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Damit entschied erstmals ein Oberlandesgericht in Deutschland, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinn des deutschen Strafgesetzbuchs handle. 

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