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Bundesanwaltschaft klagt nach Nord-Stream-Anschlägen mutmaßlichen Anführer an

  • AFP - 1. Juli 2026, 18:42 Uhr
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Gasaustritt nach Detonation an Nord-Stream-Pipeline
Bild: AFP

Knapp vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines hat die Bundesanwaltschaft Medienberichten zufolge einen ersten Tatverdächtigen angeklagt. Es soll sich um den mutmaßlichen Drahtzieher handeln.

Knapp vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines hat die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Anführer des Sabotageteams, den Ukrainer Serhii K., angeklagt. Eine Sprecherin der Karlsruher Behörde bestätigte am Mittwochabend die Anklage, ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Auch die Berliner Kanzlei Menaker, welche die Verteidigung übernommen hat, bestätigte die Anklage gegen ihren Mandanten.

Bei der Sabotageaktion im September 2022 waren die Leitungen, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden waren, durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.

Schon kurz nach der Sabotageaktion, im Oktober 2022, übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Im August 2025 wurde K. im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert. Er sitzt in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde wurde im Dezember vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen. Aus diesem Beschluss geht hervor, wie die Anschläge nach dem damaligen Stand der Ermittlungen abgelaufen sein sollen. 

K. war demnach Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Zusammen mit sechs Komplizen soll er von Rügen aus auf eine für mehrere Wochen gecharterte Segelyacht namens "Andromeda" gegangen sein. K. habe die Aufgabe gehabt, die Aktivitäten der Gruppe zu koordinieren. Bei mehreren Tauchgängen hätten sie vier Sprengsätze - "Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft" - in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresgrund platziert. Am 26. September 2022 detonierten diese. 

Die Ermittler gingen Ende 2025 davon aus, dass die Anschläge wahrscheinlich im Auftrag eines fremden Staats begangen wurden. Der BGH erlaubte aber dennoch eine mögliche Strafverfolgung in Deutschland. Denn bei "geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten", welche die Souveränität eines betroffenen anderen Staats tangierten, gebe es keine Immunität. Außerdem endeten die Rohrleitungen auf deutschem Staatsgebiet, wie der BGH im Dezember ausführte.

Die Bundesanwaltschaft wirft K. Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Über die Anklage und einen möglichen Gerichtsprozess entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamburg. Zuerst hatten ARD, "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit" über die Anklage berichtet. 

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