Ein Makler ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Käufer eines Mehrfamilienhauses seine geforderte Provision nicht zahlen wollte. Wenn eine Immobilie als Zweifamilienhaus vermittelt wird und zwei Wohnungen hat, ist sie kein Einfamilienhaus, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Dann gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz nicht, nach dem Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision zahlen. (Az. I ZR 111/25)
Das Haus wurde ursprünglich als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet. Nun vermittelte der Makler sie als Zweifamilienhaus mit zwei vermieteten Wohnungen. Das macht einen Unterschied bei der Provision. Für die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses gilt diese Regelung nicht. Es kann verhandelt werden, wie die Kosten aufgeteilt werden - oft muss der Verkäufer dann nichts zahlen.
Der Käufer schloss online einen Vertrag mit dem Makler ab. Er kaufte das Haus als Zweifamilienhaus, so wurde es notariell beurkundet. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst später mitteilte. Die von diesem verlangte Courtage von sechs Prozent des Kaufpreises wollte er nicht zahlen.
Der Makler zog vor Gericht und hatte erst vor dem Berliner Landgericht, dann vor dem Kammergericht und nun auch beim BGH Erfolg. Es handle sich nicht um ein Einfamilienhaus, erklärte dieser. Entscheidend für die Einordnung sei, dass der Makler schon bei Abschluss des Vertrags erkenne, dass ein einzelner Haushalt dort wohnen solle. In dem Fall waren aber zwei gleichwertige, vermietete Wohnungen in dem Haus.Â
Darum hätte der Kaufinteressent dem Makler von Beginn an klarmachen müssen, dass er die Immobilie als Einfamilienhaus nutzen wollte. Sonst greift der Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision nicht.
Wirtschaft
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
- AFP - 16. Juli 2026, 10:15 Uhr
Wenn eine Immobilie als Zweifamilienhaus vermittelt wird und zwei Wohnungen hat, ist sie kein Einfamilienhaus, wie der BGH entschied. Dann gilt der Halbteilungsgrundsatz nicht, nach dem Käufer und Verkäufer je die halbe Maklerprovision zahlen.
Weitere Meldungen
Wolfsburg (dts Nachrichtenagentur) - Der Streit zwischen Arbeitnehmer- und Eigentümerlager bei Volkswagen greift inzwischen auch auf die Besetzung des Vorstands über. Eine
MehrWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Die Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleitungssektors haben im Jahr 2024 in Deutschland 117,5 Milliarden Euro Umsatz mit
MehrWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Zum Jahresende 2025 gab es in Deutschland rund 44,0 Millionen Wohnungen. Das waren 0,4 Prozent oder 196.000 Wohnungen mehr als Ende 2024,
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Zeitplan für den Start des staatlichen Vorsorgedepots wackelt. Das geplante staatliche Standarddepot wird wahrscheinlich nicht bereitstehen,
MehrMünchen (dts Nachrichtenagentur) - Dem europäischen Automobilsektor droht ein massiver Beschäftigungseinbruch. Bis 2040 könnten in der Produktion bis zu 726.000 Arbeitsplätze
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Michael Kellner, wirft Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen unnötigen Einsatz
Mehr














