Politik

Streit um Abschaffung der "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum

  • AFP - 4. August 2026, 04:51 Uhr
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Unions-Fraktionschef Thorsten Frei
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Unions-Fraktionschef Thorsten Frei hat Forderungen nach Änderungen an der Rentenreform zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 sehe er keinen Verhandlungsspielraum, sagte Frei dem Sender Welt TV.

Im Streit um die "Rente mit 63" hat Unions-Fraktionschef Thorsten Frei Forderungen nach Änderungen an der Rentenreform zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sehe er keinen Verhandlungsspielraum, sagte er dem Fernsehsender Welt. Ansonsten könnte die gesamte Rentenreform scheitern. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) betonte am Dienstag, dass es bei den Änderungsforderungen aus Ostdeutschland nicht darum gehe, "die Rentenreform insgesamt infrage zu stellen".

Frei verwies auf die Vorarbeit der Rentenkommission bei der Reform. Er sehe nicht, "dass wir klüger sein sollten als die Wissenschaftler und Politiker, die in der Alterssicherungskommission mitgearbeitet haben", sagte er. Die Kommission hatte die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte vorgeschlagen. Dagegen sprachen sich inzwischen mehrere Ministerpräsidenten von CDU und SPD aus, vor allem aus Ostdeutschland kam heftige Kritik.

Frei zeigte sich beim Sender Welt "schon ein bisschen" überrascht, dass sich ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen das Aus der "Rente mit 63" stellten. Man sei sich in Fraktion und Partei eigentlich im Klaren, "dass wir die Vorschläge der Alterssicherungskommission jedenfalls in ihren Grundzügen komplett übernehmen müssen".

Frei hofft, die kritischen Länderchefs noch umstimmen zu können, sobald der Referentenentwurf aus dem Bundessozialministerium vorliege. "Und auch wenn man mit einzelnen Themen vielleicht etwas fremdeln sollte, muss, glaube ich, jeder verantwortungsvolle Politiker am Ende eine Gesamtschau auf die Maßnahmen werfen", sagte der CDU-Politiker. "Und dann muss man im Zweifel auch mal was mitgehen, was man vielleicht nicht zu 100 Prozent sich wünschen würde."

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) präzisierte derweil die Forderungen aus Ostdeutschland nach Änderungen an den Vorschlägen der Rentenkommission. "Es geht nicht darum, die Rentenreform insgesamt infrage zu stellen", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Uns ist wichtig, dass die unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensrealitäten in Ostdeutschland in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden."

Schulze und die beiden anderen CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland - Michael Kretschmer (Sachsen) und Mario Voigt (Thüringen) - hatten gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren doch zu erhalten. Sie begründeten dies damit, dass viele Menschen in Ostdeutschland im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Auch die SPD-Regierungschefinnen des Saarlands und Mecklenburg-Vorpommerns, Anke Rehlinger und Manuela Schwesig, erteilten inzwischen der Abschaffung der "Rente mit 63" eine Absage.

Der stellvertretende Vorsitzende der Rentenkommission, Pascal Reddig (CDU), warnte allerdings davor, einzelne Bausteine aus der Gesamtreform herauszulösen. "Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren kostet die Solidargemeinschaft jährlich einen zweistelligen Milliardenbeitrag und erreicht ihr ursprüngliches Ziel nicht, Menschen in körperlich harten Berufen einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen", sagte er den Funke-Zeitungen (Dienstagsausgaben). Deshalb habe die Kommission empfohlen, sie durch eine zielgenaue Schutzrente für gesundheitlich belastete Personen zu ersetzen.

"Wenn wir hingegen jetzt die Abschaffung der 'Rente mit 63' aus dem Gesamtpaket herauslösen, kann das ganze Haus der Rentenreform zusammenstürzen", warnte Reddig. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen stünden "in Wechselwirkung zueinander und sind nur im ausgewogenen Gesamtpaket langfristig finanzierbar".

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