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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für falsche Narkoseärztin aus Hessen

  • AFP - 11. August 2026, 11:21 Uhr
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Bundesgerichtshof
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine vom Landgericht Kassel verhängte Haftstrafe einer falschen Narkoseärztin wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine vom Landgericht Kassel gegen eine falsche Narkoseärztin verhängte Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen bestätigt. Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde damit die Revision einer Nebenklägerin abgewiesen, die eine Verurteilung wegen Mordes anstrebte. 

Die Angeklagte war von dem hessischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte die Frau sich 2015 als Ärztin in einem Krankenhaus im Schwalm-Eder-Kreis beworben. Dabei legte sie eine gefälschte Approbationsurkunde und einen falschen Lebenslauf vor, in dem sie angab, erfolgreich Medizin studiert zu haben. 

Die falsche Ärztin arbeitete im Anschluss erst in der Inneren Abteilung des Krankenhauses und wechselte später in die Anästhesie. Dort beging sie demnach Behandlungsfehler, die zum Tod von drei Patienten führten.

Der Rechtsstreit um die Tätigkeit der falschen Narkoseärztin hält bereits seit einiger Zeit an. Die Frau war ursprünglich im Jahr 2022 vom Landgericht Kassel wegen Mordes in drei Fällen und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil wurde allerdings wegen sachlich-rechtlicher Fehler im Februar 2024 vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben.

Das neue Urteil des Landgerichts ist nun laut BGH fehlerfrei. Dabei ging es in erster Linie um das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes, um die Tat als Mord beurteilen zu können, sowie das Strafmaß. Wie der Bundesgerichtshof nun erläuterte, war ein solcher Vorsatz durch die Tätigkeit der falschen Ärztin nicht erfüllt. 

Der BGH hat noch über eine zweite Revision der Angeklagten zu entscheiden. 

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