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Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben

  • AFP - 20. August 2026, 13:54 Uhr
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Marienplatz in München
Bild: AFP

Jahrzehnte nach einem der schlimmsten antisemitischen Anschläge der Bundesrepublik ist der mutmaßliche Täter gefunden. 56 Jahre nach der Tat erklärte die Generalstaatsanwaltschaft München, dass sie einen 2020 gestorbenen Neonazi verdächtigt.

Jahrzehnte nach einem der schlimmsten antisemitischen Anschläge der Bundesrepublik ist der mutmaßliche Täter gefunden - doch er ist schon tot. 56 Jahre nach der Tat und auf Grundlage von neuen Ermittlungen teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mit, dass sich der Verdacht gegen einen 2020 gestorbenen Neonazi erhärtet habe. Er soll 1970 Feuer in einem jüdischen Altersheim in der bayerischen Landeshauptstadt gelegt und so sieben Menschen getötet haben.

Kurz vor der Tat am 13. Februar 1970 soll sich der damals 25 Jahre alte Deutsche antisemitisch geäußert haben. In der Nähe des Gebäudes der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern habe er gesagt, dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Das fanden Polizei und Staatsanwaltschaft durch neue Zeugenaussagen heraus. Etwa 15 Minuten später habe das Haus gebrannt.

Darin befand sich unter anderem das Seniorenheim der Gemeinde. Fünf Bewohner und zwei Bewohnerinnen starben. Sie alle hatten den Holocaust überlebt. 15 weitere Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer.

Jahrzehntelang konnte der Täter nicht ermittelt werden. Wie der "Spiegel" am Donnerstag berichtete, war der nun als Tatverdächtiger identifizierte Mann schon in den 70er Jahren ins Visier der Ermittler geraten. Der vorbestrafte Einbrecher habe damals wegen einer anderen Tat im Gefängnis gesessen, ein Mithäftling habe sich an die Behörden gewandt.

Ihm soll der Rechtsextremist dem Artikel zufolge andeutungsweise erzählt haben, dass er der gesuchte Brandstifter sei. Er sei auch vernommen worden, habe die Vorwürfe aber bestritten. Die Aussagen des Zellengenossen hätten damals nicht ausgereicht, um ihn zu überführen.

In den 2010er Jahren ermittelte vorübergehend der Generalbundesanwalt, stellte das Verfahren aber 2017 ein. Erst im April 2025 wurden die Ermittlungen wegen eines neuen Hinweises wieder aufgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft nun beschrieb. Eine Zeugin sagte demnach aus, dass ein Verwandter engen Kontakt zu dem Tatverdächtigen gehabt habe. Nach dem Tod dieses Verwandten wandte sich die Frau an die Ermittler.

Die Generalstaatsanwaltschaft und der polizeiliche Staatsschutz werteten archivierte Akten aus und vernahmen Zeugen. Sie kamen zu dem Schluss, dass "belastbare Gründe für die Täterschaft" des Verdächtigen sprächen. Der Verdacht habe sich durch Ermittlungen in seinem Umfeld erhärtet. 

Zeugen hätten ihn als Antisemiten mit "Hitler-Tick" beschrieben. Er habe Reden von Adolf Hitler auf Schallplatten angehört und Schießübungen am Obersalzberg gemacht, führten die Ermittler aus. In der Gegend bei Berchtesgaden hatte Hitler einen Wohnsitz.

Der Tatverdächtige neigte offenbar auch zu Gewalt. Den Angaben nach wurde er in den 60er Jahren zu einer Jugendstrafe verurteilt, weil er zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört hatte. Eine Schulleiterin habe von einem Streit erzählt, bei dem er einen ihm von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitlerjugend eingesetzt habe. Ein früherer Mitschüler beschrieb der Generalstaatsanwaltschaft zufolge "die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als prägend".

Auch das von der Operativen Fallanalyse erstellte Täterprofil passe zu dem Verdächtigen, erklärten die Ermittler. Ihre Ergebnisse sprächen "deutlich für eine Täterschaft". Allerdings ist es unmöglich, den Fall endgültig zu klären. Denn der Tatverdächtige starb schon 2020. Tote können nicht angeklagt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auch postmortal die Unschuldsvermutung gilt. Es sei auch nicht abschließend geklärt, ob der Verdächtige mutmaßlich allein gehandelt habe oder doch in einer Gruppe. Allerdings gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass andere an der Tat beteiligt waren. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

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