Politik

Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung

  • AFP - 24. August 2026, 06:07 Uhr
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Stethoskop und Blutdruckmesser in Arztpraxis
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Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Reimann, hat sich gegen die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gestellt. 'Gerade bei Infektionswellen ist sie ein gutes Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden.'

Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hat sich gegen die von der schwarz-roten Koalition geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gestellt. "Gerade bei Infektionswellen ist sie ein gutes Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden und medizinisches Personal zu schützen", sagte Reimann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). Eine missbräuchliche Nutzung könne sie nicht feststellen. Während der Corona-Pandemie "haben wir keine Veränderung im Krankschreibungsverhalten der Ärzte gesehen", sagte Reimann.

Auch die geplante Rückkehr zur Pflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag lehnte Reimann ab. "Wenn ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorliegen muss, bindet das eine unglaubliche Kapazität, die wir für die Versorgung nicht zur Verfügung haben. Das ist doch unsinnig", sagte sie. Schon heute könne ein Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen. "Eine Pflicht in der Breite halte ich für falsch", sagte Reimann.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Juli darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Die Alternative zum Gang in die Praxis war zu Pandemiezeiten eingeführt worden. Zuletzt wurde die telefonische Krankschreibung insbesondere von Arbeitgeberverbänden und aus der Union unter Verweis auf eine hohe Zahl an Krankheitstagen in Frage gestellt.

Zudem hatten sich Union und SPD Anfang Juli im Koalitionsausschuss laut Bundesregierung darauf geeinigt, eine "verpflichtende Vorlage" einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "ab dem ersten Tag der Erkrankung" einzuführen. Betriebe sollen aber davon abweichen können.

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