Eine wegen der Ermordung einer anderen Frau verurteilte Angeklagte ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolglos gegen das Urteil vorgegangen. Der BGH fand in der Entscheidung des Landgerichts Essen keine Rechtsfehler, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Frau die neue Freundin ihres Manns auf offener Straße erstochen hatte. (Az. 4 StR 158/26)
Sie beging den Mord demnach im Februar 2025 in Essen. Am Tattag habe sie sich mit drei Messern ausgerüstet und eine Maske übergezogen. Sie sei auf die andere Frau zugelaufen und habe auf sie eingestochen. Das Opfer starb an den schweren Verletzungen. Die Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Brennpunkte
Neue Freundin von Mann erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Essener Mordurteil
- AFP - 26. August 2026, 09:50 Uhr
Eine wegen der Ermordung einer anderen Frau verurteilte Angeklagte ist vor dem Bundesgerichtshof erfolglos gegen das Urteil vorgegangen. Der Bundesgerichtshof fand in der Entscheidung des Landgerichts Essen keine Rechtsfehler.
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