Eine konfessionslose Schülerin muss laut einer Gerichtsentscheidung vorläufig an einer katholischen Grundschule in Bonn aufgenommen werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster laut Mitteilung vom Donnerstag im Eilverfahren. Hintergrund der Entscheidung war eine grundsätzliche Klarstellung: Demnach haben katholische Kinder keinen Anspruch darauf, unabhängig von der Wohnortnähe bevorzugt an einer katholischen Grundschule aufgenommen zu werden.
Die katholische Grundschule lehnte demnach die Aufnahme der konfessionslosen Schülerin ab, obwohl sie deren nächstgelegene Grundschule war. Die Schule begründete die Ablehnung damit, dass bereits alle Schulplätze an andere Kinder vergeben worden seien. Die Schulleitung hatte jedoch unter anderem sechs katholische Kinder bevorzugt aufgenommen, für die eine andere katholische Grundschule näher lag.
Dem Gericht zufolge wurden diese Kinder zu Unrecht aufgenommen. Auch katholische Kinder hätten grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf bevorzugte Aufnahme, wenn die Bekenntnisschule die nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart sei. Eine generelle Bevorzugung katholischer Kinder unabhängig von der Wohnortnähe gebe es hingegen nicht, hieß es weiter.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Aufnahme der konfessionslosen Schülerin, deren Eltern sich mit der Erziehung im katholischen Sinn einverstanden erklärt hatten, in erster Instanz zunächst abgelehnt. Dagegen legte die Schülerin Beschwerde ein. Der am Mittwoch ergangene Beschluss des Oberverwaltungsgericht ist unanfechtbar.
Brennpunkte
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
- AFP - 27. August 2026, 10:31 Uhr
Eine konfessionslose Schülerin muss vorläufig an einer katholischen Grundschule in Bonn aufgenommen werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster laut Mitteilung im Eilverfahren.
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