Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) erwartet kaum Veränderungen durch die geplante Attestpflicht für Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag. Rechtlich ändere sich wenig, denn ein Attest ab dem ersten Tag können Arbeitgeber schon heute verlangen, erklärte der IW-Ökonom Jochen Pimpertz am Samstag. Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand könnten Betriebe auch künftig darauf verzichten.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, Arbeitnehmer zu verpflichten, ein Attest bereits ab dem ersten Fehltag vorzulegen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies dabei auf den hohen Krankenstand. "Ob der Krankenstand damit sinkt, bleibt offen", schränkte Pimpertz ein.
Einer Studie des Kölner Wirtschaftsinstituts zufolge sind die Kosten durch Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall für deutsche Unternehmen inzwischen auf 86 Milliarden Euro gestiegen - der höchste Stand jemals. Angesichts der in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegenen Löhne und Zahl der Beschäftigten war der Höchststand allerdings erwartbar.
Ob der Anstieg der Kosten auch auf einen gestiegenen Krankenstand zurückzuführen ist, ist auch laut IW nicht sicher. Der Krankenstand ist insbesondere mit der elektronischen Erfassung der Atteste im Jahr 2022 deutlich gestiegen. "Ob dahinter auch mehr tatsächliche Fehlzeiten im Betrieb stehen oder nur eine vollständigere Erfassung, ist nicht abschließend geklärt", erklärten die Kölner Experten.
"Womöglich macht sich der demografische Wandel bemerkbar: Ältere Beschäftigte erkranken häufiger an Muskel- und Skeletterkrankungen, deren Genesung länger dauert", führten die Ökonomen aus. "Zudem haben psychische Erkrankungen zugenommen. Sie machen zwar kaum fünf Prozent aller Krankheitsfälle aus, verursachen aber rund 13 Prozent aller Ausfalltage."
Politik
IW Köln erwartet kaum Veränderungen durch Attestpflicht ab Tag eins
- AFP - 29. August 2026, 10:52 Uhr
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) erwartet kaum Veränderungen durch die geplante Attestpflicht für Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag sowie der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.
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