Wirtschaft

Rot-Grün in Hamburg will Verbot von künstlichem Lärm bei E-Autos

  • dts - 13. September 2026, 11:18 Uhr
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E-Auto-Ladestation (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft fordern ein bundesweites Verbot von künstlichem Lärm bei E-Autos bei höheren Geschwindigkeiten. Das teilten die Fraktionen am Sonntag mit. Demnach unterstützen sie eine Bundesratsinitiative zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten Autoposings. Über die rot-grüne Initiative entscheidet die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg, Ole Thorben Buschhüter, sagte, technischer Fortschritt solle Verkehrslärm reduzieren und ihn nicht künstlich zurückholen. "Gerade in einer dicht besiedelten Stadt ist es ein Gewinn, wenn der Umstieg auf Elektromobilität auch für weniger Lärm auf den Straßen sorgt." Die notwendigen Warngeräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten dienten der Sicherheit und stünden nicht zur Diskussion. "Darüber hinaus braucht es aber keinen künstlichen Motorsound, der allein den Charakter eines Verbrenners nachahmen soll." Diesen unnötigen Lärm wolle man bundesweit unterbinden.

Die Sprecherin für Mobilität der Grünen-Fraktion, Rosa Domm, sagte, zu viel Lärm verursache Stress und mache krank. Wer dauerhaft Straßenlärm ausgesetzt sei, habe ein höheres Risiko etwa für Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. "Deswegen verfolgen wir in Hamburg das Ziel, die Lärmbelastung im Straßenverkehr zu reduzieren." E-Autos könnten hier Abhilfe schaffen, denn sie seien nicht nur effizient und klimafreundlich, sondern auch deutlich leiser als Verbrenner.

Überlegungen der Hersteller, E-Fahrzeuge auch bei höherem Tempo mit künstlichem Motorengeräusch nachzurüsten, seien ein Schritt in die falsche Richtung, so Domm. "Für alle, die von täglichem Straßenlärm geplagt sind, klingen solche Pläne wie ein schlechter Scherz." Deswegen setze man sich bei E-Autos für ein deutschlandweites Verbot von künstlichem Lärm ein, der lediglich der Nachahmung von Verbrennerautos diene.

Seit Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen Elektroautos bei niedrigen Geschwindigkeiten künstliche Geräusche erzeugen, damit Fußgänger und Radfahrer vorgewarnt sind und die Fahrzeuge auch akustisch wahrnehmen können. Bei höheren Geschwindigkeiten ist dieser Schutz durch die Abrollgeräusche ausreichend gegeben.

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