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USA wollen Artenschutz lockern

  • AFP - 17. September 2026, 18:13 Uhr
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Ein Wal vor der US-Ostküste
Bild: AFP

Die US-Regierung will den Artenschutz lockern. Das zufällige Töten geschützter Wildtiere soll künftig nicht mehr strafbar sein. Das geht aus einem Memorandum der Regierung hervor, das Naturschützer am Donnerstag im Internet veröffentlichten.

Die US-Regierung will den Artenschutz lockern. Das zufällige Töten geschützter Wildtiere soll künftig nicht mehr strafbar sein. Das geht aus einem Memorandum hervor, das Naturschützer am Donnerstag im Internet veröffentlichten. Die US-Regierung bestätigte auf Anfrage die Echtheit des Dokuments. 

In den neuen Leitlinien heißt es, rechtswidrig seien in den USA nur noch "aktive Handlungen, die vorsätzlich gegen ein bestimmtes Tier oder bestimmte Tiere gerichtet sind". Dazu zählen das Aufspüren, Töten oder Fangen geschützter Arten. 

Das gelte etwa für ein Schiff, das versehentlich einen Wal ramme, heißt es in dem Memorandum. Nicht strafbar sei auch das Fällen eines Baumes, wenn darin geschützte Fledermäuse nisteten - außer, das Fällen diene gezielt dazu, die Tiere zu fangen oder zu töten.

Umweltschützer reagierten entsetzt über die Änderung. Sie treibe "Arten an den Rand des Aussterbens", erklärte die Vizepräsidentin der Organisation Oceana, Beth Lowell. Betroffen sind demnach unter anderem Glattwale im Nordatlantik - sogenannte Nordkaper - von denen es nur noch rund 380 Tiere gibt.

Unterzeichnet ist das Regierungsdokument von dem Direktor der Behörde für Fische und Wildtiere (FWS), die dem Innenministerium unterstellt ist. Begründet wird die Lockerung mit der Stellungnahme eines 2016 verstorbenen Richters am Obersten Gerichtshof der USA, Antonin Scalia. Der konservative Richter hatte 1995 in einem Artenschutz-Fall eine abweichende Meinung von der Richtermehrheit verfasst.

In Deutschland können nach Angaben des Bundesumweltministeriums Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden, wenn jemand ein wildlebendes Tier einer besonders geschützten Art tötet. "Auch wenn der Täter leichtfertig nicht erkennt, dass er es mit einer geschützten Art zu tun hat, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr", heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

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