Malaysias inhaftierter Ex-Regierungschef Najib Razak darf gegen Bezahlung einer millionenschweren Summe den Rest einer Strafe im Hausarrest verbüßen. König Sultan Ibrahim verfügte, dass der verurteilte 73-jährige die Zeit bis zum 23. August 2028 nicht mehr im Gefängnis verbringen muss, wie Juristen im Büro von Regierungschef Anwar Ibrahim am Freitag erklärten. Najib war in Zusammenhang mit einem der größten Betrugsskandale der Finanzgeschichte verurteilt worden.
Bedingung für den Hausarrest sei die Zahlung einer Geldstrafe von 50 Millionen Malaysischen Ringgit (umgerechnet knapp elf Millionen Euro). Bei Verstößen gegen Auflagen müsse Najib zurück ins Gefängnis und den Rest seiner Strafe dort verbüßen. Ende vergangenen Jahres hatte ein Richter einen Antrag auf Umwandlung der Haftstrafe in Hausarrest noch abgelehnt.
Najib war wegen Veruntreuung von Geldern einer Tochtergesellschaft des von ihm ins Leben gerufenen Staatsfonds 1MDB zu zwölf Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Haftdauer wurde später verringert und die Geldstrafe auf 50 Millionen Ringgit reduziert. Diese Strafe wird im August 2028 verbüßt sein.
Ende 2025 wurde Najib in einem weiteren Prozess im Zusammenhang mit dem Finanzskandal zu 15 Jahren Haft und einer Geldstrafe von gut elf Milliarden Ringgit verurteilt. Dagegen legte Najib Berufung ein.Â
Najib war von 2009 bis 2018 Regierungschef in dem südostasiatischen Land. Er rief 1MDB 2009 ins Leben. Der Betrugsskandal rund um den Staatsfonds ist einer der größten der Finanzgeschichte. Dabei wurden Staatsgelder in Milliardenhöhe veruntreut, um in verschiedenen Ländern Luxusgüter zu kaufen. Der Skandal löste in mehreren Ländern, darunter in den USA, Ermittlungen aus und beschädigte Malaysias Ansehen im Ausland.
Brennpunkte
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
- AFP - 18. September 2026, 12:47 Uhr
Malaysias inhaftierter Ex-Regierungschef Najib Razak darf den Rest einer Strafe im Hausarrest verbüßen. Dies verfügte König Sultan Ibrahim. Bedingung sei die Zahlung einer Geldstrafe von umgerechnet knapp elf Millionen Euro.Â
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